Porcupine17 schrieb am 27.04.2022 08:09:
Die Banken haben für so etwas seit Jahrzehnten Klauseln in ihren AGBs, das ist nichts neues für die. Gibt es auch in einigen anderen Bereichen. Das Problem von Gasprom ist hier das man die vereinbarten Zahlungsmodalitäten eines bestehenden Vertrages ändern muss und das ist ein Bruch eines Vertrages wenn da nichts anderes drinsteht. Aus genau dem Grund haben existierende Verträge normalerweise Bestandsschutz, Änderungen gelten nur für neu abgeschlossene Verträge.
Wenn du einen Vertrag mit jemand abschließt und der dir anschließend sagt, dass er dich mit Geld bezahlen möchte, das nun wertloses Papier ist, da du es nicht mehr bei der Bank eintauschen oder abheben kannst, dann dürftest Du vor jedem Gericht der Welt recht bekommen und auf Wandlung klagen.
Fiat Geld baut auf dem Vertrauen auf, für den Gegenwert des Geldes jederzeit Waren kaufen zu können. Kann ich nicht mehr jederzeit Waren dafür kaufen (z.B. wegen dem Einfrieren der Konten), dann ist auch das Vertrauen in die Währung weg und das Geld hat keinen Gegenwert mehr.