...dann darf man das. Für die »Guten« gelten Recht, Moral & Anstand & darin wurzelnde Verpflichtungen nicht. Deshalb brauchen die auch kein BGB. Denn die Guten *sind* Recht, Moral & Anstand sozusagen in persona, was sie selbstverständlich im Falle des Falles auch zu Ankläger und Richter in einer Person macht.