Um die Situation vernünftig beurteilen zu können, wäre es wichtig, zu
wissen, wie sonst im diplomatischen Bereich mit Mieten umgegangen
wird!
Also:
Ist es international üblich, dass diplomatische Vertretungen Mieten
zahlen?
Wenn ja: Wodurch wird das geregelt?
Gibt es international verbindliche Regelungen oder geht das bilateral
(z.B. durch Verträge)?
Dazu kommt noch:
Diplomatische Vertretungen sind exterritorial, dürfen also von der
Exekutive des Gaststaates nicht angerührt werden. Damit wäre eine
Zwangsvollstreckung ein Verstoß gegen internationales Recht.
Was evtl. möglich wäre: Schließung der entsprechenden Immobilie, was
im Extremfall einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedeuten
kann! Und das müffelt nach Kriegsvorbereitung!
wissen, wie sonst im diplomatischen Bereich mit Mieten umgegangen
wird!
Also:
Ist es international üblich, dass diplomatische Vertretungen Mieten
zahlen?
Wenn ja: Wodurch wird das geregelt?
Gibt es international verbindliche Regelungen oder geht das bilateral
(z.B. durch Verträge)?
Dazu kommt noch:
Diplomatische Vertretungen sind exterritorial, dürfen also von der
Exekutive des Gaststaates nicht angerührt werden. Damit wäre eine
Zwangsvollstreckung ein Verstoß gegen internationales Recht.
Was evtl. möglich wäre: Schließung der entsprechenden Immobilie, was
im Extremfall einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedeuten
kann! Und das müffelt nach Kriegsvorbereitung!