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  • Iuppitter

mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.2002

Erst einmal langsam!

Um die Situation vernünftig beurteilen zu können, wäre es wichtig, zu
wissen, wie sonst im diplomatischen Bereich mit Mieten umgegangen
wird!
Also:
Ist es international üblich, dass diplomatische Vertretungen Mieten
zahlen?
Wenn ja: Wodurch wird das geregelt?
Gibt es international verbindliche Regelungen oder geht das bilateral
(z.B. durch Verträge)?
Dazu kommt noch:
Diplomatische Vertretungen sind exterritorial, dürfen also von der
Exekutive des Gaststaates nicht angerührt werden. Damit wäre eine
Zwangsvollstreckung ein Verstoß gegen internationales Recht.
Was evtl. möglich wäre: Schließung der entsprechenden Immobilie, was
im Extremfall einen Abbruch der diplomatischen Beziehungen bedeuten
kann! Und das müffelt nach Kriegsvorbereitung!

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