Ansicht umschalten
Avatar von Quantium40
  • Quantium40

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2009

Re: Erst einmal langsam!

Iuppitter schrieb am 18. März 2015 13:07
> Diplomatische Vertretungen sind exterritorial, dürfen also von der
> Exekutive des Gaststaates nicht angerührt werden. 

Diplomatische Vertretungen sind keineswegs exterritorial. Sie sind
zwar in gewissem Rahmen vor Handlungen der Exekutive des
Empfängerstaates geschützt, befinden sich aber doch im
Gültigkeitsbereich dessen Rechtssystems. Allerdings sind die
Durchsetzungsmöglichkeiten des lokalen Rechts durch das Wiener
Übereinkommen über diplomatische Beziehungen gegenüber Diplomaten und
ihren Räumlichkeiten limitiert.

Davon abgesehen ist ein Konsulat allerdings keine diplomatische
Vertretung sondern eine konsularische, für die andere rechtliche
Rahmenbedingungen gelten.

siehe auch
> Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue01.html

> Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
> http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue02.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten