Soweit ich weiss, gab es in der Stalinzeit durchaus Prozesse mit Todesstrafen.
Diese waren natürlich eine Farce, die Urteile standen vorher schon fest.
Aber formaljuristisch waren es doch Prozesse.
Soweit ich weiss, gab es in der Stalinzeit durchaus Prozesse mit Todesstrafen.
Diese waren natürlich eine Farce, die Urteile standen vorher schon fest.
Aber formaljuristisch waren es doch Prozesse.