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  • Telesfor

872 Beiträge seit 09.12.2016

Ich vergleiche es mit dem Grundbucheintrag

Wenn ich ein Grundstück habe und es ist auf mich im Grundbuch eingetragen ist es mein Grundstück. Wenn jemand mein Grundstück besetzt, kann er 100 Referenden machen und behaupten, dass es sein Grundstück ist. Nein, es ist immer noch mein Grundstück. Der Grundbucheintragung hat weiterhin Bestand. Und wenn er nicht freiwillig mein Grundstück verlässt, gibt es nur eine Lösung - Gewalt (in diesem Fall Polizeigewalt, die gerichtlich veranlasst wird).

Es gibt zwar kein internationales Grundbuch, aber es gibt internationales Recht.

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