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  • Saul Goodmen

mehr als 1000 Beiträge seit 20.03.2015

falsche Schlussfolgerung

"Nur in Situationen, in denen die Rechte eines Volkes dauerhaft und schwerwiegend verletzt werden und ein Autonomiestatus verweigert wird, einem Volk der Verbleib im Staat also nicht mehr zumutbar ist, wird allgemein anerkannt, dass das Selbstbestimmungsrecht auch als Recht auf Sezession wieder auflebt."

Genau darum gehts doch.
Der Autonomiestatus wurde verweigert, stattdessen das Gebiet beschossen.
Nebst der vorrausgehenden Diskriminierung, weshalb man überhaupt den Autonomiestatus gefordert hatte.
Damit ist die Ausnahmesituation erreicht.

"Russland unternimmt nun, wogegen es einst widersprochen hat "

Das stimmt.
Der Vollständigkeit halber: Russland hat aber auch gesagt wenn ihr (der Westen) das durchzieht wird sich in Zukunft keiner mehr dran halten. Da hat man im Westen noch drüber gelacht. Eigentlich hat man die letzten 30 Jahre drüber gelacht was Russland sagte. Den Schuh muss man sich jetzt anziehen.

Dort wohnen mehrheitlich Russen, klar damit war das Referendum eher eine Formalität. Trotzdem ist es die Mehrheit der Bevökerung.

Noch ein Punkt.
Die Ukraine hat übrigens schon vor langer Zeit die Gebiete aufgegeben und ihre Fürsorgepflicht eingestellt. Zb durch die Nichtdurchführung von Rentenzahlungen. Damit haben sie selbst bereits vorher gegen die Verfassung verstossen. Der Beschuss des eigenen Volkes steht da bestimmt auch nicht drin.

Jeder zieht sich die Punkte aus dem Völkerrecht die seiner Argumentation passen. Am Ende des Tages ist es eine Abwägung. Aber wer wenn nicht die Bevölkerung selbst muss entscheiden was sie möchte.

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