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mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.2000

Interpretationshoheit

nashi schrieb am 8. November 2002 14:58
> in den ueblichen koranschulen wird das lesen des koran gelehrt,
> d.h. die umsetzung der schrift in laute, das enthaltene "wissen"
> wird dann von den baertigen typen selektiv und wohldosiert
> vermittelt, ich kenne keinen einzigen tuerken der von sich
> behauptet das zu verstehen, lesen ja...
Ein grundsätzliches Problem:
das Zeugs im Koran wie in der Bibel muß interpretiert werden.
Wer nun die Interpretationshoheit besitzt, besitzt auch die Hoheit
über die Köpfe der Gläubigen.

Insofern unterscheidet sich religiöse Machtausübung nicht von
weltlicher Machtausübung.
Auch da gilt: 
Wer die Interpretationshoheit besitzt, besitzt die Macht.

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