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Avatar von deHotz
  • deHotz

mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2006

beruflich gebildete Journalisten... Der Witz war gut.

Ich helfe dir bezüglich Grundrechte auf die Sprünge:
- Wissenschaftsfreiheit hat derjenige der wissenschaftlich tätig ist. Das kann ein Schüler, student, Doktorand, Professor aber auch ein Hobbyist sein. Wissenschaftsfreiheit ist unabhängig einer Universität.

- Pressefreiheit genießt der, der journalistisch tätig ist. Das ist unabhängig irgendeines Presseausweises, der von einer Privatorganisation Nacht Gutdünken vergeben wird. Auch Blogger genießen Pressefreiheit. Pressefreiheit ist im übrigen U.a. das Auskunftsrecht gegenüber dem Staat. Das geschriebene unterliegt der Meinungsfreiheit.

- und Rundfunkfreiheit genießt der, der Rundfunk macht, also sendet.

Brauchst du einen Würdeführerschein oder eine Würdelizenz damit Artikel 1 auch für dich gilt?

Mfg

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