Ich denke, der Artikel beruht auf einer Fehlinterpretation des Dekrets Nr. 10, das am 4. Januar von Putin erlassen wurde.
Das eine derartige Regelung kommen wird, konnte man schon durch entsprechende Fragen und Putins Antworten auf der 4stündigen Jahrespressekonferenz Mitte Dezember erahnen.
Es wurde bemängelt, dass viele Nichtrussische, die freiwillig bei den Milizen im Donbass als auch mit Vertrag in den russischen Streitkräften in der Ukraine kämpfen, auf Grund fehlender russischer Staatsbürgerschaft keine oder weniger Versorgungsleistungen (Miete, Betreuung, Sozialleistungen, Prämien...) nach dem Ausscheiden aus den Kampfhandlungen haben.
Die sinngemäße Antwort Putins lautete seinerzeit, dass diesen Menschen, die für Russland ihr Leben riskieren und an der Seite Russlands kämpfen natürlich genauso behandelt werden, wie russische Staatsbürger.
Das Dekret Nr10 besagt, dass alle Ausländer, die einen Vertrag über den Dienst in den Streitkräften oder auch – und das ist entscheidend – in den Freiwilligenformationen während der Zeit der militärischen Sonderoperation unterzeichnet haben, das Recht haben, vorrangig die russische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Darüber hinaus gilt diese sehr wichtige Bevorzugung auch für die Ehefrauen und die Kinder von Soldaten, die an die Front gegangen sein, um direkt an aktiven Kampfhandlungen teilzunehmen.
Damit will man die ungleiche Behandlung abstellen.
Möglicherweise mag dieser Erlass auch motivierend auf weitere, potentielle Freiwillige aus dem Ausland wirken.
Mehr - oder zB. "Migranten an die Front" kann man aber nicht in diese Entscheidung hinein interpretieren meine ich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2024 19:05).