... ist RECHTLICH ganz einfach, siehe \\ 26 II StGB = mittäterschaft bzw. Grundsätze im Indizienprozess, die in allen Ländern gleich sind:
Bsp. eine Verbrecherbande macht einen grossen Bankraub, wobei ein Mensch erschossen wird, aber nicht aufklärbar ist, welcher Räuber den Todesschuss abfeuerte .. ist RECHTLICH egal, denn alle TEILNEHMER an dem Bankraub sind wegen gemeinschaftlichen RAUBMORDES schuldig...
Im Völkerrecht ist das noch einfacher, weil der ANGRIFFSKRIEG durch Kiew/nato gegen Donbass bereits ein SCHWERES KRIEGSVERBRECHEN ist mit rund 60000 Toten und vielen Mrd. € Sachschäden.... einzelne Morde werden im KRIEG natürlich nicht untersucht.... Offensichtlich war der mh17-abschuss eine solche KRIEGSHANDLUNG.... die Nato+Kiew sind des MASSENMORDES SCHULDIG!!!... ist ferner ein besonders schweres KRIEGSVERBRECHEN, weil nach der GENFER Konvention/Haager Landkriegsordnung keinesfalls ZIVILISTEN ermordet werden dürfen....
ganze Diskussion hier ist verlogen heuchlerisch, menschenverächtlich, als ob es einen "gerechten Krieg der göttlichen nato" gäbe....