Twistie2015 schrieb am 29.10.2017 15:26:
Twistie2015 schrieb am 29.10.2017 14:20:
Die Frge, inwiefern ein soziokulturelles "Existenzminimum" noch gekürzt werden kann und darf, ist ja schon des öfteren aufgekommen. Leider hat, so wie ich das sehen konnte, die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen wird, noch kaum mediale Aufmerksamkeit erfahren.
mal eine OT-Frage: war der Beitrag unleserlich bzw. war er schlecht formuliert? Ich möchte da auch gerne Veränderungen schaffen, dazu muss ich natürlich wissen, wo genau diese machbar sind bzw. was falsch, unleserlich usw. war.
Daher würde es mich freuen, wenn dem so ist, dass es mir geschrieben wird.
Mir geht es nicht darum zu rufen "Rot, wieso denn?", ich möchte nur gerne wissen ob es an der Lesbarkeit des Beitrages mangelte und wenn ja, wo genau die Schwächen liegen.
Liebe Twistie,
ich will mal auf Ihren Hauptbeitrag eingehen:
Ich finde Ihren Punkt wichtig und noch (hinsichtlich Ihres Beitrags positiv) kommentierenswert, dass medial bisher kaum über die Bundesverfassungsgerichtsklage berichtet wird. So weit mir geläufig, wurde in den vergangenen Jahren - das Verfahren läuft ja schon eine Weile - vor Allem in linken Medien darüber berichtet. Hier - in der Hartz-kritischen Linken - liegt m.E. mit das größte Interesse unter den Parteien, dass Hartz IV fällt, wenigstens jedoch die Sanktionspolitik fällt (ich selbst bin bekanntlich für die komplette Abschaffung von Hartz IV). Das es nur von dieser Seite kommt, ist mit Blick auf "Grüne", "SPD", "CDU", "CSU" und "FDP" verwerflich, jedoch m.E. kaum mehr überraschend.
An diesem - juristischen - BVerfG-Verfahren hängt hinsichtlich Hartz IV nun also scheinbar sehr viel. Denn sonst - politisch - bewegt sich ja nichts in dieser Hinsicht. Jeden Falls nichts Positives. Es gab übrigens durchaus etliche "Korrekturen" an Hartz IV nach 2004. Jedoch im Wesentlichen solche, mit denen Alles immer noch weiter verschärft wurde.
Was ich daran schlimm finde, ist, dass bei aller vermeintlichen Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts durchaus auch öffentliches Interesse ein Gewicht dabei hat, wie ein Verfahren ausgeht. Meine Meinung, jeden Falls. Wird jedoch auf interessiertes Totschweigen gesetzt, kann das für "uns" - ich meine jetzt diejenigen, die wollen, dass das BVerfG-Verfahren erfolgreich ausgeht - gefährlich sein.
Hinzu kommt, dass es eine lange - m.E. berechtigte - Tradition des Zweifels insbesondere in der Bewegungs-Linken gibt, ob vor Allem juristische Wege eine Verbesserung bringen würden. Der Vorrang liegt auf - mindestens gleichzeitigen und mindestens eben so starken - politischen Veränderungen. Nicht auf juristischen. Viele Erfahrungen sprechen m.E. für diesen Vorrang, jeden Falls dafür, dass es gefährlich ist, allein auf juristische Wege zu setzen.
Ohne diese politischen Veränderungen und ohne diese öffentliche Aufmerksamkeit kann das Bundesverfassungsgericht m.E. sonstwie entscheiden. Das finde ich mit das kritischste dabei. Davon abgesehen, dass ich mich gerade bei einem Ding von solch erheblichem - EU-weitem - Interesse wie der deutschen Agenda-Politik (mit weit reichenden Folgen für die gesamte EU und darüber hinaus) lieber nicht zu früh freue. Dies auch bei einem derart besetzten Bundesverfassungsgericht und angesichts dessen Entscheidungen der letzten Jahre.
Das Bundesverfassungsgericht greift schließlich und bekanntlich, statt verfassungswidrige Dinge für nichtig zu erklären, auch ganz gern zu Mitteln wie Jahre langen "Übergangs-Zeiträumen", die es der Politik lässt, in denen genau ... nichts passiert und ind denen wir in diesem Fall wieder auf Jahre angea....t wären. Und auf Mittel wie "verfassungskonforme Auslegung" udm. Sprich: Das Bundesverfassungsgericht hat im Zweifel weite Auslegungsmöglichkeiten. Und falls das nicht reicht, ändert es einfach seine "ständige Rechtsprechung". Was der jetzigen Politik nicht passt, wird passend gemacht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.10.2017 21:16).