Erexopia schrieb am 25.05.2019 15:35:
Ohne Eigentum gäbe es die Wohnung für die Mieterin nicht.
Hm doch, die Wohnung ist auch nach der entschädigungslosen Enteignung noch da.
Und selbst wenn sie diese verlassen muss, sorgt Eigentum dafür, dass sie eine andere Wohnung mieten oder kaufen kann.
Und wenn nicht ist sie eben obdachlos. Genau deswegen muß enteignet werden, selbstverständlich ohne Entschädigung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2019 15:45).