Extrafein schrieb am 12.02.2018 07:41:
Wenn der Vorsitzende aus irgendeinem Grund nicht mehr kann oder nicht mehr will, so darf nur einer der 6* Stellvertreter und das auch nur bis zu einem ordentlichem Partetag den Posten übernehmen.
Ich will’s Ihnen gern glauben, aber wo steht das denn? In welchem § des Organisationsstatuts? Bei einer flüchtigen Durchsicht habe ich das nicht gefunden.