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  • Equivalismus

mehr als 1000 Beiträge seit 19.10.2016

Re: Wird schwierig werden...

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

Absatz 3 ist genial, als sie das Strafgesetzbuch verabschiedet haben, war den Parteien also schon klar, dass sie kriminelle Vereinigungen sind. Nein wir dürfen nicht bestraft werden, wir sind zwar eine kriminelle Vereinigung, aber wir sind nicht verfassungswidrig...

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