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  • Friedensfreund

mehr als 1000 Beiträge seit 23.06.2014

Abstimmung ist GG-konform.

MarkusSchneider0815 schrieb am 20.02.2018 15:03:

Nettoabgabensklave schrieb am 20.02.2018 12:40:

Im Falle von "NEIN" wird ein schlauer Richter oder die EU-Bonze feststellen dass eine Mitgliederabstimmung gegen irgendeinen Gummiparagraphen verstößt und das Ergebnis nicht relevant sein dürfe.

Der Gummiparagraph ist Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz "(....) Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Eine "SPD"-Mitgliederabstimmung an sich ist nicht GG-widrig, sondern ausdrücklich GG-konform.

Art. 21 GG besagt zu den Parteien:
"Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen."
https://dejure.org/gesetze/GG/21.html

Wenn also die Partei eine Position als Partei - nicht zu verwechseln mit der Fraktion im Bundestag - fassen will, so ist es vom Grundgesetz ausdrücklich legitimiert, dass die Partei das bspw. per Mitglieder-Urabstimmung tut.

Ob sich die Fraktion bzw. die Abgeordneten im Bundestag an dieses Votum halten, ist eine rechtlich andere Frage - und erst dann kommt der von Ihnen durchaus richtig zitierte Artikel 38 GG zum Zuge: https://dejure.org/gesetze/GG/38.html

Wie hier:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/SPD-verschickt-Mitgliederentscheidformulare-mit-Werbeschreiben-fuer-die-GroKo/Die-Abgeordneten-sind-rechtlich-nur-ihrem-Gewissen-verantwortlich/posting-31899780/show/
gerade dazu geschrieben:

Kurz: Die Abgeordneten im Bundestag könnten auch gegen eine große Mehrheit der "SPD"-Basis eine "Große" Koalition begehen. Und eben so könnten sie Trotz einer großen Mehrheit der "SPD"-Basis für eine Koalition gegen eine solche Koalition handeln. Denn sie sind formal- und verfassungsrechtlich allein ihrem Gewissen verantwortlich. Das Votum der "SPD"-Basis kann einzig für die "SPD" als Partei rechtsverbindlich sein. Nicht jedoch für die "SPD" als Fraktion im Bundestag.

Was davon zu halten ist, ist eine völlig andere Frage. Und ob sich die Abgeordneten dennoch an ein "SPD"-Votum halten - wie auch immer es ausgeht -, eben so. Das eine ist eine rechtliche Frage. Das andere eine politische.

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