Nettoabgabensklave schrieb am 20.02.2018 12:40:
Im Falle von "NEIN" wird ein schlauer Richter oder die EU-Bonze feststellen dass eine Mitgliederabstimmung gegen irgendeinen Gummiparagraphen verstößt und das Ergebnis nicht relevant sein dürfe.
Der Gummiparagraph ist Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz "(....) Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.02.2018 15:03).