Der Gesetzgeber könnte was tun:
Zulässiges Gewicht > 2,8 Tonne => Lastkraftwagen, erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 80km/h.
oder
Firmenwagen zur Personenbeförderung sind nur bis zu einem Betrag von
20000 € steuerlich absetzbar, alles was drüber geht kostet mehr Geld.
Zulässiges Gewicht > 2,8 Tonne => Lastkraftwagen, erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 80km/h.
oder
Firmenwagen zur Personenbeförderung sind nur bis zu einem Betrag von
20000 € steuerlich absetzbar, alles was drüber geht kostet mehr Geld.