Darf man das Existenzrecht von Staaten Staaten in Abrede stellen ? -nein darf man nicht.
Und dies gilt sehr allgemein -- nicht nur für den Staat Israel.
Aber augenscheinlich muss das wohl erklärt werden, so verstehe ich jedenfalls Zitat:
"Haben die Palästinenser ein Recht auf einen eigenen Staat? Völkerrechtlich nicht."
Eine unverschämte und abwegige Frage.
Jedes Volk kann sich auf sein Selbstbestimmungsrecht berufen.
Die Frage nach einem "Recht" auf eine eigenen Staat Palästina ist völkerrechtlich abschließend beantwortet.
Es haben die UN und knapp 140 Staaten weltweit Palästina als Staat anerkannt [1] , womit dieser Staat Palästina ein "Anerkannter Staat" im Sinne des allgemeinen Völkerrechts [2] was sein "Existenzrecht" einschließt .
Ein "anerkannter Staat" hat ein "Existenzrecht" in dem Sinne das der Staat selbst dann weiter als existierender Staat anzuerkennen ist wenn er eines der Elemente eine Staates nach "Drei Elemente Lehre" [3] (Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatswesen) verliert oder komplett okkupiert wird, so die einschlägige Fachliteratur [2].
Alleine das "Staatsvolk" eines anerkannten Staates hat durch sein Selbstbestimmungsrecht das Recht den eigenen Staat zur z.B. durch Beitritt zu einem anderen Staat "aufzulösen" [2].
Anmerkung:
Ich finde es "frech" und ungeheuerlich mit welcher "Selbstverständlichkeit" den Palästinensern im Vorkommentar ihr Selbstbestimmungsrecht und dem Staat Palästina sein Existenzrecht abgesprochen werden.
Würde das jemand bezogen auf Israel machen -- ein Riesen "shitstorm" und wohl auch eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung wären die Folge.
Quellenangaben:
[1] https://en.wikipedia.org/wiki/International_recognition_of_the_State_of_Palestine
[2] Knut Ipsen, "Völkerrecht", Verlag C.H.Beck -- beliebige Ausgabe
[3] https://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Elemente-Lehre