dass, wie es sonst üblich ist, noch kein Massenmedium auf die Idee kam, bei dieser Sache Spuren gefunden zu haben, die eindeutig nach Russland weisen.🤔 ... 🤣
Der Tatbestand "Verfassungsfeindliche Sabotage" ist gemäß Paragraph 88 im Strafgesetzbuch erfüllt, wenn gezielt kritische Infrastruktur wie Anlagen der Energieversorgung oder Telekommunikationsanlagen beschädigt werden.
Scheint wohl darauf anzukommen, welche kritische Infrastruktur angegriffen wird. Im Falle NSI/II scheint es die Sicherheitsbehörden bis zum heutigen Tag nicht besonders zu interessieren.