kid1212 schrieb am 29.12.2024 14:28:
Was hat denn die russische "Schattenflotte" mit der bewussten oder auch unbewussten Beschädigung eines Seekabels zu tun?
Natürlich darf Finnland ein Schiff, das eventuell ein Seekabel beschädigt hat, festsetzen. Nur muss man dann auch Beweise für den Sachverhalt finden und liefern.
Die Festsetzung des Schiffes in internationalen Gewässern mit der Begründung, es würde gegen eigene Sanktionen verstoßen dürfte dann allerdings ein Akt von Piraterie sein.
Die "Eagle S" war zum Zeitpunkt der Unterbrechung mt verringerter Geschwindigkeit über dem Kabel unterwegs. Ihr fehlte bei der Überprüfung ein Anker.
Das mit der Schattenflotte haben die Medien dazugerührt.