Soweit ich weiß gibt es in Sachsen sowie in Sachsens Anstalt einen Runderlaß aus Mitte der Neunziger, welcher zumindest behördliche sowie offizielle Kommunikation (innen sowie außen) regelt. Es darf nur nach den im Amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung (früher ZKFDR) festgelegten Normen schriftlich kommuniziert werden.
In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich aussehen, nur erinnert sich da niemand mehr dran.
Wenn ein Leerkörper gendern* in schulischen Arbeiten fordert könnte man ihm wahrscheinlich erfolgreich eine Dienstaufsichtsbeschwerde überhelfen, man müßte sich zum Auffinden der Erlasse aber wahrscheinlich durch 3 Jahrzehnte Gesetz- und Verordnungsblätter wühlen.
*gendern - wenn der Sachse mit dem Boot umkippt