Ansicht umschalten
Avatar von susu
  • susu

753 Beiträge seit 04.04.2002

Genau anders herum

In dem Gutachten steht in fast allen Punkten, dass es keine Daten und (somit auch keine Evidenz) für die Beurteilung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen gibt. Übersetzt heißt das:
Es gibt keine Rechtfertigung für die meisten Coronamassnahmen.
Es spricht schon viel für die hirnwäsche der letzten 2 Jahre, dass viele denken, man müsse die Unwirksamkeit der Maßnahmen irgendwie beweisen. Genau umgekehrt wird ein Schuh draus. Wenn man Rechte einschränken möchte, muss man deren Wirksamkeit nachweisen. Und diesen Nachweis sieht die Komission für fast keine der Maßnahmen als erbracht an.

Außerdem wird festgestellt, dass es in D rechtlich nicht möglich ist, das Grundgesetz und somit die Grundrechte außer Kraft zu setzen. Ein bescheinigtes Totalversagen unseres Bundesverfassungsgerichtes, wenn ihr mich fragt. Das das die Rechtslage ist, hätte denen ja auch schonmal auffallen können.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten