bei der wirksamkeit der maßnahmen
hast du vollkommen richtig erkannt
und zumindest ein urteil gabs auch in österreich
wo festgestellt wurde
zum zeitpunkt der maßnahmen war es nicht 100% bewiesen
dass sie falsch sind
also freispruch
aber
die umkehr der beweislast gabs schon früher
wo die menschen plötzlich nachweisen mussten dass sie keine gefährder sind