Auch die Verunglimpfung des Bundespräsidenten soll mit 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Siehe StGB §90.
Am besten vollführt diese Straftat nackt. Sofern man männlichen Geschlechts kann man gleich noch ein Jahr zusätzlich weggeschlossen werden. Exhibitionismus ist nur für Männer strafbar. Siehe StGB §183.
Grüße
DerWoDa