Staatsoberhäupter und der ausländische Missionsleiter dürfen sich überall aufhalten, um nach § 103 StGB beleidigt zu werden.
Ausländische Regierungsmitglieder müssen sich im Inland aufhalten, wenn sie nach § 102 StGB beleidigt werden wollen.
Staatsoberhäupter und der ausländische Missionsleiter dürfen sich überall aufhalten, um nach § 103 StGB beleidigt zu werden.
Ausländische Regierungsmitglieder müssen sich im Inland aufhalten, wenn sie nach § 102 StGB beleidigt werden wollen.