Markus Kompa schrieb am 10.04.2016 09:56:
Staatsoberhäupter und der ausländische Missionsleiter dürfen sich überall aufhalten, um nach § 103 StGB beleidigt zu werden.
Ausländische Regierungsmitglieder müssen sich im Inland aufhalten, wenn sie nach § 102 StGB beleidigt werden wollen.
Wie ist die Rechtslage im Orbit oder im interstellaren Raum?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2016 10:35).