Ansicht umschalten
Avatar von MvR
  • MvR

mehr als 1000 Beiträge seit 08.11.2007

Re: Frage @ Herrn Kompa: Aufenthaltsort eines betroffenen, ausl. Regierungsmitgl

Markus Kompa schrieb am 10.04.2016 09:56:

Staatsoberhäupter und der ausländische Missionsleiter dürfen sich überall aufhalten, um nach § 103 StGB beleidigt zu werden.
Ausländische Regierungsmitglieder müssen sich im Inland aufhalten, wenn sie nach § 102 StGB beleidigt werden wollen.

Wie ist die Rechtslage im Orbit oder im interstellaren Raum?

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2016 10:35).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten