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  • Markus Kompa

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2007

Re: Frage @ Herrn Kompa: Aufenthaltsort eines betroffenen, ausl. Regierungsmitgl

Der Ort des Beleidigten diferenziert sich bei normalen ausländischen Regierungsmitgliedern nur nach Inland/Nicht-Inland und ist ansonsten völlig egal.
Das deutsche Strafrecht gilt aber als solches nur innerhalb der Landesgrenzen. Soweit bekannt, gehört die deutsche Enklave auf dem Mond derzeit nicht dazu. https://www.youtube.com/watch?v=4lJAw_BtM2g&nohtml5=False

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