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  • Rolf Schaelike

142 Beiträge seit 15.10.2003

Re: Frage @ Herrn Kompa: Aufenthaltsort eines betroffenen, ausl. Regierungsmitgl

Stimmt wiedermal so nicht. Deutsche können auch für Handlungen im Ausland starfrechtlich verfolgt werden, auch in Abwesenheit.

Durchaus möglich, dass diese dann auch im Ausland die Strafe absitzen dürfen.

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