Stimmt wiedermal so nicht. Deutsche können auch für Handlungen im Ausland starfrechtlich verfolgt werden, auch in Abwesenheit.
Durchaus möglich, dass diese dann auch im Ausland die Strafe absitzen dürfen.
Stimmt wiedermal so nicht. Deutsche können auch für Handlungen im Ausland starfrechtlich verfolgt werden, auch in Abwesenheit.
Durchaus möglich, dass diese dann auch im Ausland die Strafe absitzen dürfen.