Markus Kompa schrieb am 10.04.2016 09:56:
Staatsoberhäupter und der ausländische Missionsleiter dürfen sich überall aufhalten, um nach § 103 StGB beleidigt zu werden.
Ausländische Regierungsmitglieder müssen sich im Inland aufhalten, wenn sie nach § 102 StGB beleidigt werden wollen.
Vielen Dank!
Das liefert mir genau die erhoffte Klarheit.
(Nachtrag: wobei ich gerade doch noch gesehen habe, daß "102" in Ihrem zweiten Absatz wie ein Typo aussieht.)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.04.2016 13:59).