Rolf Schaelike schrieb am 10.04.2016 10:38
nur Bullshit:
Haft wg. Beleidigung ist nicht zu selten, was Kompa behauptet. Peter Niehenke musste sogar für 1,5 Jahre in den Knast nur wg. Äußerungen gegen Adressbuchbetrüger, wobei nicht einmal bewiesen war, dass die Äußerungen von ihm stammen und er den streitgegenständlichen Blog betrieb.
Offenbar bereitet die Unterscheidung von "selten" und "nie" manchem Schwierigkeiten.
Außerdem haften Niehenke und andere vermutlich nicht wegen Beleidigung (§ 185 StGB), sondern wegen (angeblicher) übler Nachrede (§ 186 StGB), also (angeblicher) falscher Tatsachenbehauptung. Ob sie wirklich wegen Strafurteilen haften, oder ob wegen Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile, etwa wegen nicht bezahlter Kostenforderungen, ist mir nicht bekannt.
Was eine Anzeige seitens einer ausländiuschen Regierung betrifft, so ist diese doch durch die Einbestellung des deutschen Botschafters de facto erfolgt. Die deutsche Staatsanwaltschaft dürfte damit verpflichtet sein, zu ermitteln. Oder haben sich die ausländischen Regierungen an die deutsche StPO so zu halten, wie die deutschen Richter diese interpretieren?
Eine "Strafanzeige" (§ 158 StPO) ist etwas anderes als ein "Strafantrag" (§§ 77ff StGB) oder ein "Strafverlangen" (§ 104a StGB). Ob nur diplomatisch gepltert wurde oder tatsächlich ein Strafverlangen an die zuständige Stelle gerichtet wurde, ist bislang unbekannt. Die ausländischen Regierungen müssen außer dem Strafverlangen gar nichts beurteilen, allerdings muss die deutsche Regierung ebenfalls ihr OK geben. Wird sie aber nicht. Und selbst dann müsste die Staatsanwaltschaft überlegen, ob sie wirklich will.
Eine private Zivilklage Erdogans ist ebenfalls möglich. Das braucht er nicht selber zu tun, sondern, z.B., der Parlamentsvorsitzende oder ein anderer zuständige Beamte. Auch hier wird die ZPO nicht so gelten dürfen, wie es die deutschen Richter sehen möchten.
Mein Beitrag befasst sich aber mit Strafrecht, nicht mit Zivilrecht.
Die Annahme, Erdogan ziehe vor ein Zivilgericht, ist absurd.
Soweit mir bekannt ist, gab es genau eine einzige derartige Zivilrechtsklage eines ausländischen Staastsoberhaupts, nämlich die des deutschen Papstes. Der machte sich dann jedoch in die Hose und wollte die Farce plötzlich gar nicht mehr beauftragt haben.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.04.2016 11:39).