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  • auf_der_hut

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

Re: Gibt es auch so einen Aufstand bei russischen Düsenjäger in fremdem Luftraum

Dazu kommt, dass das Eindringen in den Luftraum mit einem Kampfflugzeug eindeutig eine Verletzung de Souveränität dieses Staates ist, das Durchfahren der Küstengewässer hingegen nicht.

Alle allgemeinen internationalen Vereinbarungen über Überflugrechte beziehen sich ausschließlich auf die zivile Luftfahrt.

Auf dem Wasser sieht das ganz anders aus. Die 12sm-Zone gehört zwar zum Staatsgebiet, aber es gilt das Prinzip der "friedlichen Durchfahrt" und zwar ausdrücklich auch für Kriegsschiffe (U-Boote müssen aufgetaucht fahren). Im Art. 19 des "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" von 1982, dem Russland 1996 beigetreten ist, ist genau aufgezählt, was bei so einer "friedlichen Durchfahrt" nicht erlaubt ist: Drohung mit Gewaltanwendung, der Einsatz von Waffen, Spionage oder Propaganda gegen den betroffenen Küstenstaat, das Starten von Luftfahrzeugen, Aussetzen von militärischem Gerät, Schmuggel, Verschmutzung des Meeres, Fischen, Forschung und Vermessung, Störung des Funkverkehrs.

Aus den Berichten geht nicht hervor, dass sich die HMS "Defender" irgendeines dieser Vergehen schuldig gemacht hat noch haben die Russen so etwas behauptet. Nicht die Briten müssen erklären warum sie dort fuhren, sondern die Russen warum sie die Durchfahrt unbedingt verhindern wollten. Jedenfalls ist das "Eindringen" in die 12-Meilen Zone, anders als in der Luft, keine völkerrechtlich anerkannte Rechtfertigung für Gewaltanwendung.

Es steht auf einem anderen Blatt, dass der völkerrechtliche Status der Krim (und damit ihrer Küstengewässer) weiterhin ungeklärt ist und die Souveränität der Russen in diesen Gewässern nicht international anerkannt wird, auch wenn sie zweifellos faktisch die Macht haben.

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