das Grummeln in der Magengegend beim bloßen Hören der Namen "Broder"
und "Sarrazin" hat schon seinen Grund.
Dazu paßt ganz gut das hier:
>
> (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
>1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
> oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
>2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
> Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
> wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
> (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
> wer
>1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
> oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum
> bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie
> auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der
> Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich
> gemacht oder verleumdet werden, ... usw. usw.
und "Sarrazin" hat schon seinen Grund.
Dazu paßt ganz gut das hier:
>
> (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
>1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt-
> oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
>2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der
> Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
> wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
> (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
> wer
>1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung
> oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum
> bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie
> auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der
> Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich
> gemacht oder verleumdet werden, ... usw. usw.