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  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Und wo steht das Verbotsschild? Es gibt keines: ...

Zeitkind schrieb am 13.03.2024 16:15:

Wenn deutsche Soldaten mit Bundeswehr-Computern und mit Hilfe von NATO-Satelliten die Zielprogrammierung der Waffen vornehmen und sie über eine in der Diskussion erwähnte mögliche abhörsichere Leitung in die Ukraine schicken, dann wäre das sehr wohl eine direkte Beteiligung. Das haben auch die an der Diskussion beteiligten immerhin noch erkannt. Der Umweg USB-Sticks via Polen oder über den Hersteller ist weniger "direkt", aber auch nicht besser. Zielprogrammierung bleibt Zielprogrammierung, und dafür wäre eine Zustimmung des Bundestages notwendig - die wiederum aber auch nur möglich wäre, wenn es einen Verteidigungsfall gäbe (nein, wir wurden nicht angegriffen), einen Verteidigungsfall in einem Bündnis (auch nicht) oder ein Mandat der Vereinten Nationen (auch nicht).

Nein, der Verteidigungsfall ist für Bundestagsmandat nicht die zwingende Voraussetzung.
Die Voraussetzung für ein Mandat des Bundestages für den Einsatz regulärer Streitkräfte kann auch die vertragliche Erlaubnis einer Regierung sein, auf ihrem Territorium eine Militärintervention zur Unterstützung der eigenen Streitkräfte zuzulassen. Dann erfolgt die Zustimmung oder Ablehnung im Bundestag. So geschehen in Afghanistan!

ius ad bellum: das "Recht zum Krieg".
Lies Dir durch, welche Informationen es zu diesen drei lateinischen Worten im Internet gibt.

Es existiert kein Verbotsschild! Begreife das.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.03.2024 18:01).

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