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  • fastix

mehr als 1000 Beiträge seit 20.07.2003

Enthaftungen sind eine „allgemeine Praxis“

sadbydefinition schrieb am 05.11.2021 19:34:

Mag sein (Belege?), aber ist es auch gängige Praxis, dass in solchen Verträgen drinsteht, dass man für keinerlei Wirkung garantiert?

Ja. Klar. Haftungsbegrenzungen und also „Enthaftungen“ finden sich auch für Kernkraftwerke, Flugverkehr, Stauwerke e.t.c. Immer dann wenn der Schaden immens sein kann.

Grund: Eine Versicherung wird dann so absurd teuer, dass der Mehrpreis nicht gezahlt werden soll. Dann übernimmt der Staat - der die Versicherung letztendlich bezahlen müsste - die Versicherung quasi selbst, muss den kalkulierten Gewinnanteil des Versicherers also nicht zahlen und kann ggf. trotzdem, sofern er arglistig getäuscht wurde - einen Regress bin hin zur faktischen Enteignung von $Konzern geltend machen.

keinerlei Wirkung

Das ist auch nicht ganz so absolut, wie das bei Dir anklingt.

Dass der Abnehmer (Regierung) alles dafür tun muss, um dem Ansehen des "Impfstoffs" und der Herstellerfirma nicht zu schaden usw.?

Wenn $Hersteller am Drücker sitzt und $Regierung kaufen muss, dann kann sowas schon mal reingeraten. Zumal dann ja die Gerichte auslegen, was mit „alles“ gemeint sein könnte... B-)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.11.2021 16:10).

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