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  • MHD

247 Beiträge seit 19.02.2000

Re: 3G am Arbeitsplatz in Bayern (Halb-OT)

The Great Mute schrieb am 07.11.2021 10:16:

Weiß jemand wie das wirklich ganz konkret in de Praxis laufen soll?

Nach §4 Absatz 1 Corona-ArbSchV muss ein Arbeitgeber pro Woche mind. zwei kostenlose Tests für seine Mitarbeiter bereitstellen (Bußgeld für Arbeitgeber ganz allgemein bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz bis 30000 €).

Hier in Baden-Württemberg besagt §18 Absatz 1 der CoronaVO, dass nicht immunisierte Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt verpflichtet sind, dieses Testangebot anzunehmen und den Testnachweis 4 Wochen aufzubewahren und auf Verlangen der Behörden vorzulegen (Bußgeld für Mitarbeiter bei Verstoß: 50-500 €, typisch 100 €). Was sagt denn der entsprechende Paragraph der bayrischen Corona-Verordnung, in dem allgemein 3G am Arbeitsplatz vorgeschrieben wird?

Die Verantwortung der Arbeitgeberin erschöpt sich also in der Bereitstellung von Tests (für alle seine Mitarbeiterinnen). Da allerdings Immunisierte dieses Angebot weniger wahrnehmen könnten, könnte eine Arbeitgeberin dadurch indirekt darauf schließen, wer immunisiert ist und wer nicht. Aktiv fragen darf sie aber nicht.

Unsere Arbeitgeberin bittet uns, dass sich jede selbst testet, bevor sie ins Büro kommt (unabhängig vom Impfstatus). Die meisten von uns arbeiten aber immer noch von zu Hause aus und kommen wenn dann nur für einen oder zwei Tage in der Woche ins Büro.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.11.2021 19:15).

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