Gullinkambi schrieb am 21.05.2024 21:42:
Omniscient, ich gebe Ihnen in Ihrer Argumentation überwiegend Recht, nicht jedoch in der finalen Schlussfolgerung, Frau Wagenknecht als "neoliberal" einzuordnen.
Da haben Sie mich wohl missverstanden. Bis dato würde ich
Frau Wagenknecht insgesamt nicht als neoliberal einordnen.
Aber Ihre kürzlichen Thesen sind es sehr wohl und das stimmt
mich betrüblich. Gegenüber derartigen Versuchungen
habe ich sie resilienter erachtet.
Zum Thema Bürgergeld würde mich weiterhin Ihre Meinung zur Studie des DIW und der Uni Bochum interessieren, wonach sich u.a. die befragten Jobcenter-Mitarbeiter insgesamt eher negativ über die Umsetzung des Bürgergelds aussprechen.
Das DIW kat keine Studie, sondern eine Umfrage unter Leuten gemacht,
die zumeist nicht sonderlich viel von den Motiven der Gesetze
verstehen, die sie ausführen müssen.
Diese Befragung ist schon im Ansatz völliger Unfug
und nur auf Stimmungmache aus. Das ist so als würde man
die Bevölkerung nach der Todesstrafe für Islamisten fragen.
Da kommt erwartungsgemäß ein bestimmtes unsachliches Ergebnis raus.
Mit der Uni Bochum meinen sie wohl die Kampagne von
Enzo Weber, die dieser schon in 12/2023 im Focus versucht hatte.
Aber auch das ist ausdrücklich keine Studie, sondern wird als "Diskussionspapier" bezeichnet. Es ist also nichts anderes als ein unsachlicher polarisierender Kommentar gegen Bürgergeldbezieher.
Weber hat eine kleine Menge nichtssagender Verwaltungsdaten über die
verwaltungstechnische Meldung bei der BA als "arbeitsuchend"
missbraucht, um daraus Aussagen in Bezug auf das Bürgergeld ableiten zu wollen. Das ist (mit Verlaub) natürlich albern.
Deutlich mehr als die Hälfte der Beschäftigten geht davon aus, dass sich die Motivation der Leistungsberechtigten, die Anspruchshaltung, die Erreichbarkeit und die Mitwirkung von Kund*innen verschlechtern.
Das ist natürlich dummes Denken der Mitarbeiter. Denn die Vorschriften
des SGB-2 zu den Voraussetzungen und der Prüfungsdichte des Leistungsanspruchs haben sich seit Einführung des SGB2 fortlaufend verschärft. Das Bürgergeld hat zwar einen neuen Namen bekommen, ist aber regelunsgtechnisch im Wesentlichen Hartz 4 geblieben.
Die Jobcenter versagen also nach wie vor die Leistung,
wenn die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erbracht werden.
Die genannte "Motivation der Leistungsberechtigten", "die Anspruchshaltung" oder "die Erreichbarkeit" sind selbstverständlich keine Kriterien für die Leistungsgewährung. Das wäre Gesinnungsverwaltung,
die es im Rechtsstaat des Grundgesetzes natürlich nicht geben darf.
Die Leistung hängt daher von der Bedürftigkeit ab, die bei Inländern sehr genau geprüft wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.05.2024 01:20).