Anubis197 schrieb am 21.07.2018 22:53:
cybergorf schrieb am 21.07.2018 22:16:
Anubis197 schrieb am 21.07.2018 22:03:
cybergorf schrieb am 21.07.2018 21:43:
Anubis197 schrieb am 21.07.2018 21:27:
cybergorf schrieb am 20.07.2018 22:04:
Ich bin dafür, dass der BP das alleinige Recht erhält (individuelles!) Asyl zu gewähren - z.B.in Form eines Kontingents von 10 Anträgen pro Tag ... wobei jeder einzeln unterzeichnet und begründet werden muss.
Analog zum Recht Begnadigungen auszusprechenArtikel 101GG sieht das anders. Ein Richter und ein ordentliches Verfahren ist notwendig.
Echt jetzt? Wow, bist du klug!
weißt du vielleicht auch wie man ändern kann, was da steht? hmm?
ja. Gar nicht.
Falsch. Dazu reicht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat um das GG entsprechend zu ändern, dass Asyl nicht einklagbar ist, sondern vom BP gewährt wird.
(so wie du auch eine Begnadigung nicht einklagen kannst)Nein. Das Recht auf Asyl und das Recht auf ein gerichtliches Verfahren werden durch die „Ewigkeitsgarantie“ im GG geschützt (§79GG) und können nicht geändert werden. Auch nicht mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern. Bekomm ich jetzt noch nen Fisch? ;-)
Das Betrifft nur Artikel 1 und 20.
Alle Anderen können mit Zweidrittelmehrheit geändert werden.
Das Asylrecht im GG wurde ja auch schon in der Vergangenheit geändert.
Warum also erzählst du hier so offensichtlichen Unsinn?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.07.2018 23:05).