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  • Norbi

213 Beiträge seit 05.10.2023

Re: Was ist mit Boykotten?

Porcupine17 schrieb am 13.11.2023 08:48:

Norbi schrieb am 12.11.2023 21:02:

Porcupine17 schrieb am 12.11.2023 18:03:

Norbi schrieb am 12.11.2023 13:13:

Porcupine17 schrieb am 12.11.2023 08:05:

Wenn einseitige Sanktionen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind müsste dann gleiches nicht auch für Boykottaufrufe gelten, also z.B. BDE und Israel?

Wollen Sie jetzt den Unterschied zwischen einer staatlich vorgeschriebenen Sanktion und einer nicht-staatlichen Aufforderung zum Boykott erklärt haben?

Ja, und zwar insbesondere warum es eine Verletzung der Menschenrechte der Betroffenen ist wenn ein Staat es tut, aber nicht wenn es eine Privatorganisation macht.

Möchten Sie auch, dass ich Ihnen den Unterschied zwischen einer staatlich mit Strafe bewehrten Anordnung und einer Aufforderung zu einer freiwilligen Maßnahme im Allgemeinen erkläre? Vielleicht am Beispiel des Unterschieds zwischen einer Steuer und einer Spende?

Den verstehe ich. Was ich nicht verstehe ist warum es nicht ok ist wenn ich die Menschenrechte eines anderen verletze wenn ich dazu gezwungen werde, aber völlig in Ordnung wenn ich das aus eigenem Antrieb tue - also "Ich habe KEINE Befehle ausgeführt". Ich würde es verstehen wenn um hierbei um meine eigenen Menschenrechte ginge - aber gemeint sind ja die Menschenrechte des Boykottierten.

Aus demselben Grund, weshalb es eine Menschenrechtsverletzung ist, einen Gefängnisinsassen einfach in totale Isolationshaft zu nehmen, es aber keine Menschenrechtsverletzung darstellt, wenn keiner der anderen Gefängnisinsassen aufgrund seiner jeweils eigenen Entscheidung mit ihm reden will. Derselbe Grund, weshalb ein Betätigungsverbot für einen Händler durch den Staat ohne ausreichende Rechtsgrundlage illegal ist, ein freiwilliger Boykott des Händlers durch die Bevölkerung aber legal ist. Natürlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob das Schneiden/Boykottieren... einer oder mehrerer Personen durch die Bevölkerung de fakto demokratisch entschieden oder von der Obrigkeit befohlen wird. Es gibt kein Anrecht darauf, dass die Bevölkerung einen mag, mit ihm Handel treibt oder was auch immer; ein Anrecht darauf, dass die Obrigkeit es nicht frei Schnauze befiehlt, aber schon. In Deutschland gibt es dafür eine ganzen Grundgesetz (von dessen Existenz haben Sie evtl. schon einmal gehört), das regelt, was der Obrigkeit erlaubt ist.

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