Wenn einseitige Sanktionen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind müsste dann gleiches nicht auch für Boykottaufrufe gelten, also z.B. BDE und Israel?
Wenn einseitige Sanktionen ein Verstoß gegen die Menschenrechte sind müsste dann gleiches nicht auch für Boykottaufrufe gelten, also z.B. BDE und Israel?