und das Ergebnis, das herauskommt ist - fiktiv.
Fazit: es gibt keine Studie, die nachweist, dass Sanktionen vom Namen des Sanktionierten in irgendeiner Form abhängig sein könnten.
Im Gegenteil sieht die Realität so aus: wer der deutschen Sprache nicht so ganz mächtig ist, darf sich kostenlos von ausgebildeten Sozialarbeitern den Formularwirrwarr erledigen lassen und hat so bedeutend höhere Chancen schneller und in voller Höhe an seine Leistungen zu kommen - im Gegensatz zu gebürtigen, deutschsprachigen Berechtigten.