Hermes335 schrieb am 06.01.2022 18:33:
und das Ergebnis, das herauskommt ist - fiktiv.
Fazit: es gibt keine Studie, die nachweist, dass Sanktionen vom Namen des Sanktionierten in irgendeiner Form abhängig sein könnten.Im Gegenteil sieht die Realität so aus: wer der deutschen Sprache nicht so ganz mächtig ist, darf sich kostenlos von ausgebildeten Sozialarbeitern den Formularwirrwarr erledigen lassen und hat so bedeutend höhere Chancen schneller und in voller Höhe an seine Leistungen zu kommen - im Gegensatz zu gebürtigen, deutschsprachigen Berechtigten.
Bei einem ausländisch klingenden Namen ist für den Sachbearbeiter der Rassismusvorwurf nahe. Irgendwie erstaunt mich daher das Ergebnis, zu dem die Studie gekommen sein will.