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  • Hermes335

mehr als 1000 Beiträge seit 07.06.2002

Re: Falsche Gegenüberstellung

schlamutzelnase schrieb am 06.01.2022 19:49:

Hermes335 schrieb am 06.01.2022 18:33:

und das Ergebnis, das herauskommt ist - fiktiv.
Fazit: es gibt keine Studie, die nachweist, dass Sanktionen vom Namen des Sanktionierten in irgendeiner Form abhängig sein könnten.

Im Gegenteil sieht die Realität so aus: wer der deutschen Sprache nicht so ganz mächtig ist, darf sich kostenlos von ausgebildeten Sozialarbeitern den Formularwirrwarr erledigen lassen und hat so bedeutend höhere Chancen schneller und in voller Höhe an seine Leistungen zu kommen - im Gegensatz zu gebürtigen, deutschsprachigen Berechtigten.

Die Annahme, dass die "gebürtigen, deutschsprachigen Berechtigten" die deutsche Sprache
so beherrschen, dass sie jedes Formular anstandslos ausfüllen können, halte ich für vollkommen abwegig. Entweder sind dir die Höhen des deutschen Formularwesens oder die Tiefen des deutschen Bildungswesens nicht bekannt.

Nun, das widerspricht aber nicht meiner Aussage.
Die Frage ist nämlich die, ob der deutschen Sprache und dem Formularwirrwarr nicht so ganz mächtige Deutsche auch kostenlosen Anspruch auf Hilfe in diesem Fall haben.
Wobei ich das Problem nicht bei der Sprache sehe, sondern beim "Beamtendeutsch" ;-)

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