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Avatar von Affenschaukel
  • Affenschaukel

mehr als 1000 Beiträge seit 11.10.2018

Als Selbstständiger,...

der zu wenig Gewinn macht, wird man da (a priori) ganz normal als erwerbsfähiger Leistungsbezieher behandelt. Der Unterschied zum "normaleren" Sozialhilfeempfänger liegt bei der Leistungsabteilung und der allgemeinen Handhabung dieses ungeliebten "Kundenkreises".

Im Gegensatz zu Anderen wird beim Selbstständigen das Konto viel genauer betrachtet und man muss jeden Gewinn einzeln wie auch per Kontoeingang nachweisen - und das durchgehend. Ansonsten versucht das Jobcenter, einen nach ca. 6 Monaten Leistungsbezug unter massivem psychischen Druck loszuwerden, zum Beispiel indem sie einem mit ZAF-Stellenangeboten zubomben. Natürlich alles auf legalem Wege.

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