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  • Rainer-ich

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2014

Re: Man muss nur einmal mit der ARGE zu tun gehabt haben

m.elsken schrieb am 06.01.2022 20:36:

Golfspieler schrieb am 06.01.2022 20:00:

Jo, exakt so passiert bei einer guten Freundin damals in Deutschland.
Und:
Ich hatte sie begleitet zum JobCenter. Am Peinlichsten fand ich die Frage des Sachbearbeiters ob wir dann nicht einfach heiraten könnten, dann bräuchte sie doch kein Alg II. Der meinte wir seien zusammen.

Das wird auch gerne unterstellt und man darf dann nachweisen, dass dem nicht so ist. Gar nicht so einfach und die Leistungen werden erstmal gestrichen.
Die arbeiten mit allen Tricks...

...und das erfolgreich!
Obwohl Anfang 2010 das BVerfG urteilte, dass das Existenzminimum generell nicht unterschritten werden darf und auch nicht auf nicht einklagbare Leistungen Dritter verwiesen werden darf, gibts immer noch Sanktionen (wurde mittlerweile mit 30% "erlaubt") und auch Zwangsbedarfsgemeinschaften.
Die Richter auf dem Weg vom Unterrichter über Mittelrichter zum Oberrichter trauen sich auch nichts mehr: "Sie sind eine Bedarfsgemeinschaft - basta!".
Geh mal ins Jobcenter - da wirste nur belogen und drangsaliert und abgewimmelt! Frag mal nach einer direkten Telefonnummer - "wir sind von außen nicht erreichbar", man wird generell angelogen. Die deutschlandweite zentrale Telefonnummer hat sich bewährt(für wen?)...
"Du musst die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben" ist noch die harmloseste Lüge.
Da ist die Anrede als "Kunde" als das Synonym für "zu quälendes Arschloch" schon beleidigend - keiner würde echte Kunden so behandeln.
u.s.w. und so fort...
Rainer

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