Ansicht umschalten
Avatar von georg_werner
  • georg_werner

518 Beiträge seit 04.12.2004

Der aktive Widerstand von nicht rechtmäßigen Kombattanten (Zivilisten) ist

womöglich Teil der Vorgeschichte für das Butscha Massaker.
Das humanitäre Völkerrecht definiert:

'Personen, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, werden Freischärler genannt. Während Kombattanten für ihre bloße Teilnahme an den Kampfhandlungen nicht bestraft werden dürfen, müssen Personen, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, allein deswegen bereits mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Sofern und solange Personen ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen, genießen sie nicht den besonderen Schutz der Zivilpersonen (ZP I, Art. 51 Abs. 3).'

Allerdings haben russische Soldaten damit kein Recht unbewaffnete 'Freischärler' zu töten. Aber die Grenze zwischen Kombattant, Nichtkombattant und friedlichen Zivilisten schwindet.
Es ist damit auch Selenskyjs Verantwortung mit seinen Aufrufen zum allgemeinen Volksaufstand dem Aggressor Russland die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erschweren. So kommen auch z.B. Krankenhäuser oder Hochhäuser unter Beschuss, wenn sich dort Scharfschützen verschanzen.
Das dieser Krieg nach kurzer Zeit ohne ernsthafte Verhandlungen sehr 'schmutzig' wird, wussten beide Seiten, insbesondere auch die 'westlichen' Berater Selenskyjs.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten