Die Frage, ob das jemals als Anstiftung geeignet oder gemeint war ist
sehr wohl relevant. Wenn du was anderes glaubst, so such doch selber,
ob es jemals auch nur eine Verurteilung zu dem Paragraph mit einer
deart schwachen Ausgangsbasis gab.
Wenn du aber der felsenfesten Überzeugung bist, dass hier eine
Straftat vorliegt, solltest du sie auch zur Anzeige bringen. Sei dir
aber bewusst, dass eine solche Anzeige auch zurecht Folgen für den
Kläger haben kann. Es hält dich niemand auf.
sehr wohl relevant. Wenn du was anderes glaubst, so such doch selber,
ob es jemals auch nur eine Verurteilung zu dem Paragraph mit einer
deart schwachen Ausgangsbasis gab.
Wenn du aber der felsenfesten Überzeugung bist, dass hier eine
Straftat vorliegt, solltest du sie auch zur Anzeige bringen. Sei dir
aber bewusst, dass eine solche Anzeige auch zurecht Folgen für den
Kläger haben kann. Es hält dich niemand auf.