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  • Weserpirat

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2005

Wer ist grundbuchmäßiger Eigentümer, wer hat die Soveränität um

über "Denkmalschutz" zu entscheiden?

Wohl der König von Saudi leztendlich, also lasst ihn machen wie er
will, das gehört zum Regierungstil absolute Theokratur.

Und  Gräber kan man nach ruhig von amtswegen früher aufheben, gewisse
Pietät gebietet warten bis der letzte der eine persönliche Beziehung
hatte, ggf. Urenkel, verstarb.

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