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  • Herbstprinz

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2005

Re: Das ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit

nt98b4 schrieb am 03.04.2018 13:04:

Herbstprinz schrieb am 03.04.2018 12:39:

Welche erhöhten Leitungskosten fallen den für PV-Strom an?

Die Netzentgelte steigen als Folge der Energiewende, zum einen durch die erforderlichen neuen Übertragungsnetze, zum anderen wegen der immer häufiger erforderlichen Maßnahmen zur Netzstabilisierung.
Das ist natürlich auch dem Windstrom geschuldet, aber ohne die EEG Erfordernisse wäre beides nicht notwendig.

Für PV-Strom werden keine neuen Ü-Netze benötigt. PV-Strom wird in das Versorgungsnetz eingespeist. PV-Strom vermindert sogar deshalb den Bedarf an neuen Ü-Leitungen.

Bei knapp einem Viertel Anteil an den Endkundenpreisen entsprechen alleine die Steigerungen der Netzentgelte seit 2009 etwa 1,5ct/kWh.

Die Netzentgelte sind vor allem deshalb gestiegen, weil industrielle Grßverbraucher seit 2012 komplett von den Netzentgelten befreit wurden.

Und weshalb würden konv. Kraftwerke billiger erzeugen können?

Weil deren Auslastung und damit Ertrag höher wäre, wenn sie nicht entweder bei EEG Verfügbarkeit heruntergeregelt und/oder den Strom nicht verrammschen bzw. für StromLIEFERUNGEN zeitweise sogar bezahlen müssten.

Ein höherer Ertrag bei konv. Kraftwerken senkt aber nicht der Endkundenpreis. Tatsächlich ist der Strompreis gesunken, bloß wurde und wird dies nicht an Endkunden, sondern nur an Industriekunden weiter gegeben.

Welche redundante Infrastruktur ist gemeint?

Alles was wegen der Unstetigkeit der bevorzugten Energiequelle für den Fall der nicht vorhandenen Lieferfähigkeit der EE Anlagen doppelt bereit gehalten werden muss.

Es muss nichts extra wegen EE-Strom doppelt bereit gehalten werden. Auch nur bei konv. Kraftwerken braucht man Back-ups. Oder wie war und ist die Situation in Japan?

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