http://www.asahi.com/ajw/articles/AJ201803200038.html
So hat das Gericht am 20.3. entschieden.
Am 30.3. platzte das Dingens.
Ob die Einspruchsfrist gegen das Urteil da schon abgelaufen war?
Mit Sicherheit zaehlt so ein Riss nicht als Beweis fehlender Sicherheit ...... man stelle sich vor ein AKW wie der inherent sichere EPR wuerde als "unsicher" betrachtet nur weil er bereits im Probelauf zerreist.
Oder gar so ein high-tech Dingens aus Japan ....
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.03.2018 11:00).